Gasprovider in Neunheilingen
Gaskunden können seit 2006 in Neunheilingen den Gasversorger wechseln. Viele lokale Gaslieferanten haben inzwischen ihr Liefergebiet ausgeweitet und konnten sich so als Player auf dem Gasmarkt etablieren. Sie beliefern nun auch außerhalb ihres Ursprungsgebietes Privat- und Industriekunden mit Gas. Heute kann jeder im Schnitt zwischen 33 Gasprovidern wählen. Das Wechseln des Gasproviders lohnt sich auf jeden Fall. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann man pro Jahr rund 500 Euro Kosten durch einen Wechsel des Anbieters einsparen.
Erst durch die Trennung des Gas- vom Ölpreis ist dieses möglich geworden. Der Gaspreis für Privatkunden darf nicht länger direkt an den Ölpreis gekoppelt werden. Dieses ergeht sich aus einem Urteil des BGH, der dadurch im März 2010 die Rechte der Verbraucher stärkte. Im Urteil hiess es, die ausschließliche Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Abnehmer unverhältnismäßig. Die Versorger müssten die Preise klarer bezeichnen. Seit den 1960er Jahren war der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt. In Folge dessen wirkten sich Anstiege des Ölpreises mit einer sechsmonatigen Verspätung immer auch auf den Gaspreis aus. Dabei handelte es sich aber bloß um eine Abmachung zwischen den Gaserzeugern und den Anbietern und nicht um ein Gesetz. Vor dem Hintergrund steigender Strom- und Gaskosten geriet dieses Abkommen immer heftiger in die Kritik, weil mit ihr Preissteigerungen oft pauschal gerechtfertigt wurden - egal ob die realen Bezugskosten für Gas gestiegen waren oder nicht.
Wie Funktioniert ein Gaslieferantenwechsel?
Den Gasversorger zu wechseln ist kinderleicht in die Praxis umzusetzen. Sie ermitteln mit dem Gastarifcheck die Tarife der Gasversorger in Neunheilingen. Mittels der Einstellmöglichkeiten können Sie hierbei die Vergleichskriterien auf Ihren persönlichen Bedarf zuschneiden. Sobald Sie Ihren Wunsch-Tarif aufgespürt haben, füllen Sie im Internet ein Auftragsformular aus. Danach geht alles Weitere automatisch von statten. Sie haben aber ein 14-tägiges Recht, die Bestellung zurückzuziehen. Der neue Gasanbieter übernimmt sämtliche Wechselformalitäten für Sie.